Baugenehmigung Steiermark: Ablauf, Dauer & Kosten
So erhalten Sie Ihre Baugenehmigung in der Steiermark
In der Steiermark regelt das Steiermärkische Baugesetz (Stmk. BauG) die Genehmigungspflicht. Je nach Art und Umfang Ihres Bauvorhabens benötigen Sie eine Baubewilligung, müssen eine Bauanzeige erstatten – oder Ihr Vorhaben ist bewilligungs- und anzeigefrei.
Baubewilligung vs. Bauanzeige
| Verfahren | Wann? | Dauer |
|---|---|---|
| Baubewilligung | Neubauten, größere Zubauten, Umbauten | 3–6 Monate |
| Bauanzeige | Kleinere Änderungen, Zubauten bis 40 m² | 8 Wochen (Frist) |
| Bewilligungsfrei | Gartenhütten bis 40 m³, Stützmauern bis 1,5 m | Sofort |
Ablauf der Baubewilligung (Schritt für Schritt)
1. Bebauungsplan prüfen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob ein Bebauungsplan (Flächenwidmungsplan) existiert und welche Vorgaben gelten: Bebauungsdichte, Gebäudehöhe, Bauweise, Abstände.
2. Unterlagen vorbereiten
Sie benötigen:
- Einreichpläne (erstellt vom Baumeister oder Architekten)
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Lageplan / Katasterplan
- Nachweis der Wasserver- und -entsorgung
- Statische Berechnung
3. Bauansuchen einreichen
Das Bauansuchen wird bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde eingereicht. In der Südoststeiermark ist das die jeweilige Gemeinde (Bad Gleichenberg, Feldbach, etc.).
4. Prüfung und Bauverhandlung
Die Behörde prüft die Unterlagen und setzt eine Bauverhandlung an. Dabei werden Nachbarn angehört und Sachverständige können beigezogen werden.
5. Baubewilligung erhalten
Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Baubewilligungsbescheid. Dieser gilt in der Steiermark 5 Jahre – innerhalb dieser Frist müssen Sie mit dem Bau beginnen.
Kosten der Baugenehmigung
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Kommissionsgebühr | 300–800 € |
| Verwaltungsabgaben | 200–500 € |
| Einreichpläne (Baumeister/Architekt) | 3.000–10.000 € |
| Energieausweis | 300–800 € |
| Gesamt | ca. 4.000–12.000 € |
Häufige Fehler vermeiden
- Unvollständige Unterlagen: Führen zu Rückfragen und Verzögerungen
- Abstände nicht eingehalten: Häufigster Ablehnungsgrund
- Nachbarn nicht informiert: Einsprüche verzögern das Verfahren
- Bebauungsplan ignoriert: Was nicht im Flächenwidmungsplan vorgesehen ist, wird nicht genehmigt
- Baubeginn vor Bewilligung: Gefährdet die gesamte Genehmigung
So helfen wir Ihnen
Als erfahrener Baumeister übernehmen wir die Erstellung aller Einreichpläne und koordinieren das gesamte Genehmigungsverfahren mit Ihrer Gemeinde. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
Quellen
- Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG) – Landesrecht Steiermark (ris.bka.gv.at)
- Land Steiermark – Baubewilligung: Informationen und Formulare (verwaltung.steiermark.at)
- Gemeinde Bad Gleichenberg – Bauamt & Baubehörde (gemeinde-badgleichenberg.at)
- WKO Steiermark – Baurecht & Baugenehmigung (wko.at)
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